Navigation überspringen

"Bio" & "Öko" : klare Regeln


"Bio" bzw. "Biologisch" und "Öko" bzw. "Ökologisch" sind synonyme Bezeichnungen, die geschützt sind. Nur Lebensmittel, die die Vorschriften der EU-Öko-Verordnung erfüllen, dürfen diese Bezeichnungen tragen.



Entstehung und Entwicklung des EU-Bio-Rechts

"Bio" und "Öko" waren nicht immer geschützt. Im Jahre 1991 beschlossen die europäischen Agrarminister einheitliche Regeln für die Auslobung von Lebensmittel mit den Bezeichnungen „Bio“ oder „Öko“. Die daraus resultierende Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 definierte zunächst Mindestvorschriften nur für die pflanzliche Lebensmittelerzeugung.  Erst später wurden weitere Vorschriften für die Produktion tierischer Lebensmittel erlassen. Aufgrund zahlreicher Ergänzungen und Veränderungen wurde die Verordnung im Laufe der Zeit sehr komplex und umfangreich, weshalb sie später durch die Ratsverordnung (EG) Nr. 834/2007 ersetzt wurde. Mehr als fünf Jahre dauerte die Überarbeitung der Öko-Basis-Verordnung, die 2018 in Kraft trat. Weitere drei Jahre wurden die Detailregeln ausgearbeitet. Bis Jahresende 2021 wurde hart um die letzten Passagen des neuen Bio-Rechts gerungen. Das Ergebnis: ein neuer Rechtsrahmen seit 1.1.2022. Grundlage ist die Öko-Basisverordnung (VO (EU) 2018/848). Die Basisverordnung wird allerdings seit 2018 kontinuierlich durch Rechtsakte in allen Bereichen geändert oder ergänzt. Wer also wissen will, was die EU-Öko-Verordnung alles regelt, muss die Öko-Basisverordnung und die Rechtsakte gemeinsam ansehen mehr.



Inhalte des EU-Bio-Rechts

Das EU-Bio-Recht regelt folgende Bereiche:

  • Produktionsvorschriften für pflanzliche und tierische Lebens- und Futtermittel
  • Kennzeichnung
  • Umstellung auf ökologischen Landbau
  • Kontrolle
  • Verarbeitungsvorschriften
  • Import aus Nicht-EU-Ländern


Übersicht der EU-Bio-Verordnungen



Das Bio-Recht legt den mit Abstand höchsten gesetzlichen Standard der Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion fest und passt seine Regeln kontinuierlich an den aktuellen Stand von Praxis und Forschung an. Zweimal hat der Gesetzgeber die Öko-Vorschriften sogar schon vollständig überarbeitet. Seit dem 1. Januar 2022 müssen die Bio-Bäuerinnen, -Hersteller und -Händlerinnen sowie Importeure komplett neue Öko-Vorschriften beachten.

Gesetzgebung in Deutschland

  • Das in Deutschland gültige Ökolandbaugesetz (ÖLG) wurde verabschiedet, um die EU-Rechtsvorschriften in Deutschland umzusetzen. Es garantiert die Durchführung der Vorschriften, indem es die Aufgabenteilung zwischen Behörden und privaten Kontrollstellen festlegt sowie Bußgeldvorschriften enthält.
  • Das Öko-Kennzeichengesetz bildet die rechtliche Grundlage für die Verwendung des staatlichen Biosiegels und enthält Bußgeld- und Strafvorschriften bei Missbrauch.
  • Die Öko-Kennzeichenverordnung (ÖkoKennzV) ergänzt das Öko-Kennzeichengesetz in Punkten wie der Nutzung und Gestaltung des Biosiegels
  • Die "Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordunung (Bio-AHVV) vom 27.September 2023 (BGBI.2023 Nr.265)" Verordnung zur Regelung der Produktion, der Kontrolle und der Kennzeichnung von Bio-Zutaten und Bio-Erzeugnissen sowie zur Auszeichnung des Gesamtanteils an Bio-Lebensmitteln in gemeinschaftlichen Verpflegungseinrichtungen



Gesetzgebung in Baden-Württemberg

  • Die Umsetzung der durch das Ökolandbaugesetz übertragenen Ermächtigung an die Bundesländer wurde im Rahmen der Ökolandbaugesetz-Durchführungsverordnung (ÖLG-DVO) vorgenommen.
  • Die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums Ländlicher Raum und des Finanzministeriums zum Betrieb und zum Verpflegungsangebot in Kantinen und sonstigen Verpflegungseinrichtungen des Landes Baden-Württemberg Verwaltungsvorschrift Kantine (VwV Kantine) "Der Erlass dieser Verwaltungsvorschrift entspringt dem unbedingten Wunsch und dem festen Willen des Landes Baden-Württemberg, eine gesundheitsfördernde und nachhaltige Ernährung in der Außer-Haus-Verpflegung zu ermöglichen sowie die regionale Wertschöpfung und den ökologischen Landbau in Baden-Württemberg zu fördern.....Die Landesregierung hat sich mit der Verabschiedung des Biodiversitätsstärkungsgesetzes zum Ziel gesetzt, den Anteil des Ökolandbaus im Land nachfrageorientiert auf 30 bis 40 Prozent zu erhöhen. Diesem Ziel soll auch die Verwendung von regional und regional-ökologisch erzeugten Produkten in Verpflegungseinrichtungen des Landes Rechnung tragen. Damit leisten Verpflegungseinrichtungen einen Beitrag zum Klimaschutz, vor allem aber zur Förderung des heimischen Ökolandbaus.." (9. Februar 2024) mehr


     



Richtlinien der Anbauverbände

Neben dem EU-Bio-Logo und dem deutschen Bio-Siegel tragen viele Bio-Produkte zusätzlich ein Anbauverbandslogo. Anbauverbände sind Zusammenschlüsse von Bauern und Verarbeitern, die gemeinsame Standards einhalten und ihre Produkte gemeinsam vermarkten und kontrollieren. Die in Baden-Württemberg vertretenen Bio-Anbauverbände sind Bioland,Demeter, Ecoland, Ecovin  und Naturland. Insbesondere Bioland und Demeter haben die Entwicklungen im ökologischen Landbau wesentlich geprägt. Auch die EU-weiten Bio-Richtlinien sind aufgrund des Engagements vieler Anbauverbände entstanden. Dennoch sind die Anforderungen der meisten Anbauverbände in vielen Bereichen weitaus strenger und detaillierter als es die EU-Gesetzgebung vorschreibt. Zudem gibt es auch zwischen den Anbauverbänden unterschiedliche Anforderungsschwerpunkte.



Mehr Informationen zu den Anbauverbänden




Quellen:

Mehr Infos

www.landwirtschaft-bw.info

Hier finden Sie Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau sowie Merkblätter und Antragsformulare.

Außerhausverpflegung

Regionale Bioprodukte in der landeseigenen Kantine


www.ec.europa.eu 
Europäische Kommission - Landwirtschaft und ländliche Entwicklung - Ökologische Landwirtschaft




Informationen  zum Datenschutz und zum Einsatz von Cookies auf dieser  Seite finden Sie in unserer Datenschutzerklärung