
Das Bio-Zeichen Baden-Württemberg besteht seit 2002. Es steht für Produkte, die in Baden-Württemberg
ökologisch erzeugt werden bzw. für Bio-Lebensmittel, deren Zutaten in Baden-Württemberg ökologisch hergestellt
werden.
Das Bio-Zeichen Baden-Württemberg besteht seit 2002. Es steht für Produkte, die in Baden-Württemberg
ökologisch erzeugt werden bzw. für Bio-Lebensmittel, deren Zutaten in Baden-Württemberg ökologisch hergestellt
werden.
Das Biozeichen Baden-Württemberg (BIOZBW) ist ein Gütesiegel des Landes, welches für eine höhere Prozess- und Produktqualität als gesetzlich vorgeschrieben steht. Das BIOZBW kennzeichnet hochwertige Bio-Produkte und bringt Marktvorteile, denn Qualität, Bio und Regionalität haben einen hohen Stellenwert bei der Kaufentscheidung. Die regionale Herkunft der Erzeugnisse gewährleistet einen zusätzlichen ökologischen Vorteil der Erzeugnisse. Denn die Regionalität fördert kurze Transport- und Vermarktungswege. Die unabhängigen Kontrollen der Lebensmittel durch zugelassene Kontrollstellen und die zusätzliche Überwachung durch den Zeichenträger gewährleisten ein hohes Maß an Glaubwürdigkeit des Zeichens. Die auf den Produkten aufgedruckte Kontrollnummer macht die Kontrollen nachvollziehbar.
Teilnehmende Erzeuger und Verarbeiter profitieren von der starken Gemeinschaft für die Vermarktung regionaler Bio-Produkte sowie von vielfältigen Angeboten und Vorteilen.
Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR), ist der Zeichenträger. Das MLR gestaltet die Inhalte des BIOZBW und treibt seine Weiterentwicklung voran.
Lizenznehmer sind Organisationen, Verbände oder Zusammenschlüsse des Landbaus. Sie bilden die Schnittstellen zu den Erzeugern bzw. Zeichennutzern und binden diese vertraglich mittels Teilnahmeerklärung bzw. Zeichennutzungsvertrag in das BIOZBW ein. Die Lizenznehmer sind für die ordnungsgemäße Umsetzung und Überwachung der Programminhalte bei ihren angeschlossenen Betrieben verantwortlich.
Erzeugerbetriebe stellen die landwirtschaftlichen Rohprodukte her, die von den Zeichennutzern unter dem BIOZBW verarbeitet und vermarktet werden. Interessierte Erzeuger, die am BIOZBW teilnehmen wollen, wenden sich an einen zugelassenen Lizenznehmer ihrer Wahl oder stimmen sich mit einem Zeichennutzer über die Wahl des Lizenznehmers ab. Die Teilnahmeerklärung wird stets gegenüber einem Lizenznehmer abgeschlossen. Die Teilnahmeerklärung kann sich auf die gesamte Produktion oder auch nur auf einzelne Betriebszweige beziehen.
Zeichennutzer sind Verarbeitungs- und Vermarktungsbetriebe, die das BIOZBW gegenüber dem Endverbraucher bei der Kennzeichnung ihrer Produkte verwenden. Interessierte Betriebe, die als Zeichennutzer am BIOZBW teilnehmen wollen, wenden sich an einen Lizenznehmer ihrer Wahl, um mit diesem einen Zeichennutzungsvertrag abzuschließen. Sie verpflichten sich, die allgemeinen und produktspezifischen Regeln einzuhalten und nur solche Produkte zu kennzeichnen, welche die Anforderungen des BIOZBW hinsichtlich Qualität und Herkunft erfüllen.
Alle Bio-Betriebe werden gemäß EU-Öko-Verordnung mindestens einmal jährlich von einer unabhängigen Öko-Kontrollstelle neutral geprüft. Die neutrale Kontrolle zum BIOZBW erfolgt als Stichprobe zusätzlich im Zusammenhang mit der EU-Öko-Kontrolle in der Regel durch die selbe Kontrollstelle. Dadurch werden doppelte Kontrollbesuche weitgehend vermieden.
Grundsätzlich gilt die EU-Öko-Basisverordnung 2018/848 und darüber hinaus:
Als Teilnehmer des BIOZBW profitieren Sie von den Angeboten der Marketinggesellschaft mbH. Diese Aktionen zur Absatzförderung umfassen beispielsweise:
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