Das Bio-Zeichen Baden-Württemberg besteht seit 2002. Es steht
für Produkte, die in Baden-Württemberg ökologisch
erzeugt werden bzw. für Bio-Lebensmittel, deren Zutaten in
Baden-Württemberg ökologisch hergestellt
werden.
Qualitätssicherung im Bio-Zeichen Baden-Württemberg
Bei den mit dem Bio-Zeichen Baden-Württemberg gekennzeichneten Produkten handelt es sich um regionale Bio-Lebensmittel mit nachvollziehbarer Herkunft. Die Nutzung bzw. die Kennzeichnung basiert auf den ökologischen Standards der EG-Öko-Verordnung ergänzt mit der Anforderung, dass die Produkte in voll umgestellten Betrieben erzeugt werden müssen sowie, teilweise auchauf den strengeren Anforderungen der ökologischen Anbauverbände. Die regionale Herkunft der Erzeugnisse gewährleistet einen zusätzlichen ökologischen Vorteil der Erzeugnisse. Denn die Regionalität fördert kurze Transport- und Vermarktungswege. Die unabhängigen Kontrollen der Lebensmittel durch zugelassene Kontrollstellen und die zusätzliche Überwachung durch den Zeichenträger gewährleisten ein hohes Maß an Glaubwürdigkeit des Zeichens. Die auf den Produkten aufgedruckte Kontrollnummer macht die Kontrollen nachvollziehbar.
- Landwirtschaftliche Erzeugerbetriebe müssen zu 100 % ökologisch wirtschaften (Vollumstellung)
- Tierhaltende Erzeugerbetriebe müssen einen Betreuungsvertrag mit einem Hoftierarzt abschließen.
- Maximale Transportzeit der Tiere zur Schlachtung vier Stunden
- Einhaltung einer Positivliste bei Futtermitteln.
- Einsatz von mindestens 51 % betriebseigenen Futtermitteln.
- Qualititätskriterien: zusätzliche Anforderungen für Fruchtsäfte und Fleisch.
- Bei Obst, Gemüse und Kartoffeln darf nur Ware mit dem Bio-Zeichen Baden-Württemberg gekennzeichnet werden, die den Handelsklassen E, 1 oder 2 oder anderen vergleichbaren Normen entspricht.
Durch das Siegel kann der Verbraucher klar erkennen, dass die landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Produkte aus Baden-Württemberg stammen. Somit ist nicht nur gewährleistet, dass die Verarbeitung in der Region stattfindet, sondern auch, dass der Rohstoffbezug zu 100 % regional ist. Bei der Erzeugung und Verarbeitung der Lebensmittel gelten als Grundlage die Richtlinien der Öko-Basisverordnung (VO 2018/848). Viele Produkte, die mit dem Bio-Zeichen Baden-Württemberg gekennzeichnet sind, werden darüber hinaus nach den strengeren Richtlinien eines Öko-Anbauverbands erzeugt. Die landwirtschaftlichen Betriebe, die am Bio-Zeichen Baden-Württemberg teilnehmen, müssen zu 100 % ökologisch wirtschaften. Eine Teilumstellung ist – mit Ausnahme bei Produkten aus dem Streuobstbau – nicht getattet. Neutrale Kontrollen gewährleisten die Einhaltung der Richtlinien.
Zeichennutzer des Bio-Zeichens Baden-Württemberg sind Erzeuger-, Hersteller- oder Verarbeitungsbetriebe ökologischer Lebensmittel mit dem Rohstoffbezug aus Baden-Württemberg. Die ökologischen Anbauverbände in Baden-Württemberg sind sogenannte Lizenznehmer. Diese schließen die Verträge mit den Zeichennutzern ab.
MBW Marketinggesellschaft mbH (Stand: 09.05.2017)
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