Betriebskontrollen speziell
Erzeuger, die ihre Produkte mit dem Hinweis "Biologisch"/ "Bio" oder "Ökologisch"/ "Öko" verkaufen wollen, müssen sich
kostenpflichtig kontrollieren lassen. Dazu ist ein Vertrag mit einer staatlich anerkannten, privaten Kontrollstelle notwendig. Wollen sie
zusätzlich mit einem Bioverbandslogo vermarkten, müssen sie Mitglied in einem der Bio-Anbauverband werden.
Kontrollen in Erzeugerbetrieben
1. Auswahl der Öko-Kontrollstelle
In Baden-Württemberg dürfen alle zugelassenen Kontrollstellen Unternehmen der ökologoischen Produktion kontrollieren. Da Sie als Landwirt selbst entscheiden können, mit welcher Kontrollstelle Sie zusammenarbeiten, sollten Sie die Kosten und Leistungen der Kontrollstellen miteinander vergleichen. Unterschiedlich in Rechnung gestellt werden können beispielsweise Zusatzleistungen wie die Kontrolle der Einhaltung von Verbandsrichtlinien. Dies ist bei Landwirten erforderlich, die zusätzlich einem Bio-Anbauverband angehören.
Bei Nachweis der Öko-Kontrolle können Sie, unabhängig davon, ob sich ihr Betrieb in der Umstellung befindet oder bereits umgestellt ist, über FAKT einen Kontrollkostenzuschuss beantragen.
2. Anmeldung und Vertragsabschluss mit einer Kontrollstelle
Wenn Sie sich für eine Kontrollstelle entschieden haben und die Unterlagen angefordert haben,
müssen Sie die Vertrags- und Anmeldeunterlagen bei der Kontrollstelle einreichen. Diese meldet Sie anschließend bei der
Kontrollbehörde (in Baden-Württemberg: Regierungspräsidum Kalrsruhe) an. Konventionelle Landwirte, die eine Umstellung
planen, sollten auf einen frühzeitigen Vertragsabschluss achten, da der Umstellungszeitraum frühestens mit der Anmeldung bei
einer Kontrollstelle beginnt. Haben Sie sich für einen Bio-Anbauverband entschlossen regelt dieser im Rahmen der Umstellung die Wahl
der Kontrollstelle, die Umstellungsberatung und die Erstinspektion.
3. Erstinspektion
Nach Vertragsabschluss wird ein Termin für eine umfassende Erstkontrolle vereinbart, bei der ihr Betrieb erfasst und geprüft wird, inwiefern die Anforderungen der EU-Öko-Verordnung eingehalten werden. Die Kontrolle umfasst:
- Besichtigung aller Betriebsstätten
- Erfassung der Betriebsabläufe
- Erfassung des Tierhaltungssystems
- Erfassung und Festlegung der Dokumentation von Warenein- und Warenausgang
- Erfassung der noch im Betrieb vorhandenen konventionellen Betriebsmittel
- gegebenenfalls Überprüfung der Einhaltung der Verbandsrichtlinien
- Erläuterung betriebsrelevanter Punkte der EU-Öko-Verordnung
- Erläuterung verbesserungswürdiger Dinge
- Klärung von Fragen
Um die Kosten für die Kontrolle möglichst gering zu halten, sollten Sie sich vorab über den Ablauf bei der jeweiligen Kontrollstelle informieren und beispielsweise Informationsmaterialien anfordern.
4. Bescheinigung
Nach der Erstkontrolle werden die Ergebnisse durch die Kontrollstelle ausgewertet und in einem Bericht festgehalten sowie gegebenenfalls erforderliche Korrekturmaßnahmen festgelegt. Werden die notwendigen Anforderungen erfüllt, erhalten Sie eine Bescheinigung.
5. Folgeinspektionen
Nach der Erstinspektion müssen sich Bio-Landwirte jährlich mindestens einer weiteren vorangekündigten Kontrolle unterziehen. Zudem finden stichprobenartig unangekündigte Kontrollen statt, die etwa 20% aller Kontrollen umfassen. Die Folgekontrollen umfassen u.a.:
- Überprüfung der Produktionsverfahren (Tierhaltungssystem, Fütterung, Betriebsmittel etc.)
- Einsicht in die Buchführungsunterlagen
- Überprüfung der zugekauften Betriebsmittel
- Plausibilitätsprüfung: Gegenüberstellung der erzeugten Produktmengen mit den verkauften
Mengen (Warenfluss)
- teilweise Probenahme
Dokumentationspflichten
Als Bio-Landwirt sind Sie laut EU-Öko-Verordnung dazu verpflichtet verschiedene betriebliche
Abläufe zu dokumentieren sowie Veränderungen der Kontrollstelle/ -behörde zu melden. Zudem müssen mögliche
Ausnahmen von der zuständigen Kontrollstelle vorab genehmigt werden. Mit einer gewissenhaften Dokumentation und Einhaltung der
Vorgaben können Sie zum Ablauf einer reibungslosen und kostensparenden Kontrolle beitragen. Hierbei unterstützen die
Kontrollstellen die Landwirte mit Checklisten z.B. ABCERT
Quellen:
- Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (Hrsg.). Ökologischer Landbau in Baden-Württemberg
- Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. (Hrsg.). Nachgefragt: 28 Antworten zum Stand des Wissens rund um Öko-Landbau und
Bio-Lebensmittel
- Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.), 4. Auflage (2013), EU-Verordnung Ökologischer Landbau