Um die Wettbewerbsstellung von Verarbeitungs- und Vermarktungsunternehmen, die ökologisch erzeugte
Produkte erfassen und verarbeiten, zu verbessern, unterstützt das Land Baden-Württemberg diese mit einem Fördersatz
zwischen 10% und 40% bei einem Mindestinvestitionsvolumen von 50.000€ zuwendungsfähige Ausgaben.
Gefördert werden Investitionen in den Neu- und Ausbau von Kapazitäten einschließlich technischer Einrichtung sowie in die innerbetriebliche Rationalisierung und/oder Modernisierung. Dies umfasst z. B. Investitionen in die Bereiche Erfassung, Sortierung, Lagerung, Kühlung, marktgerechter Aufbereitung, Verpackung oder Etikettierung.
Die Förderung setzt voraus, dass
- Zu fördernde Unternehmen müssen mindestens fünf Jahre lang mindestens 40 % ihrer Aufnahmekapazitäten für die jeweiligen landwirtschaftlichen Erzeugnisse, für die sie gefördert werden, durch Liefer- oder Dienstleistungsverträge mit Erzeugern binden
- Wirtschaftlichkeit des Vorhabens
- Nachweis normale Absatzmöglichkeiten für die betreffenden Erzeugnisse
- Verbesserte Ressourcennutzung oder Verringerung von klimaschädlichen Emissionen ist in geeigneter Weise darzustellen
- Zu Beginn des Einwirkungsprozesses muss ein landwirtschaftliches Erzeugnis stehen
Mehr Informationen zu Investitionsbeihilfen zur Markstrukturverbesserung finden Sie im Förderwegweiser
Antragsformulare & Unterlagen zur Marktstrukturverbesserung
