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Natürliche Qualität erhalten


Bei der Verarbeitung der Rohstoffe müssen sich Hersteller und Verarbeiter an strenge Regeln halten. Regelmäßige Kontrollen stellen die Einhaltung der Vorgaben sicher.

Bei der Verarbeitung von Erzeugnissen ökologisch wirtschaftender Betriebe zu hochwertigen Bio-Lebensmitteln gelten durchgehend besondere Standards im Produktionsprozess, um ihre hohe natürliche Bio-Qualität vom Anbau bis zum Lebensmittel zu erhalten. Die EU-Öko-Verordnung-das Bio Grundgesetz sichert eine zertifizierte Produktionskette vom Anbau bis zum Einzelhandel. Die EU-Öko-Verordnung legt fest, wie Bio-Lebensmittel produziert, kontrolliert, importiert und gekennzeichnet werden. Bio ist der höchste gesetzliche Standard der Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion. So ist der Einsatz von Hilfs- und Zusatzstoffen stark eingeschränkt. Weitere Verfahren wie beispielsweise die Bestrahlung oder die Anwendung von Gentechnik, sind generell verboten.

Die Richtlinien der Bio-Verbände aber auch Bemühungen der Lebensmittelverarbeiter, gehen vielfach über den EU-Öko-Standard hinaus, beispielsweise beim Ausschluss bestimmter Herstellungsverfahren.

Ökologische Zutaten

Alle verarbeiteten Bio-Lebensmittel müssen laut EU-Öko-Verordnung aus ökologisch erzeugten Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs bestehen. Nur wenn Zutaten nicht in ökologischer Qualität verfügbar sind, dürfen maximal 5 % konventionelle Zutaten eingesetzt werden.

Weniger Zusatzstoffe und Aromen

Ziel der ökologischen Lebensmittelverarbeitung ist es, die natürliche Qualität der Produkte zu erhalten und möglichst den Einsatz von Zusatzstoffen zu minimieren. Die Verwendung von Zusatz- oder Hilfsstoffen bei der Verarbeitung ist daher im Vergleich zur konventionellen Lebensmittelverarbeitung stark eingeschränkt und es werden nur Zusatzstoffe zugelassen, die nachweislich für die Herstellung / Haltbarmachung notwendig sind Durchführungsverordnung (EU) 2023/121.

Verbraucher, die sich bewusst für Bio-Lebensmittel entscheiden, erwarten naturbelassene Lebensmittel. In Bio-Lebensmitteln dürfen daher nur natürliche Aromen verwendet werden. Da es sich auch bei natürlichen Aromen um hochverarbeitete Produkte handelt, die mit Hilfe von Lösungsmitteln aus natürlichen Rohstoffen hergestellt werden, setzen viele Öko-Lebensmittelverarbeiter diese nicht ein. Bei Bio-Anbauverbänden sind natürliche Aromen nur für wenige Produktgruppen zugelassen.

Öko-Handwerk

In der Bio-Lebensmittelverarbeitung spielen insbesondere auch Handwerksbetriebe eine wichtige Rolle. Beispielsweise Bäckereien, Metzgereien oder Gastronomiebetriebe können sich mit ökologisch und nachhaltig erzeugten Rohstoffen, Regionalität und traditioneller handwerklicher Herstellung besonders profilieren.

Die Direktvermarktung ist angewiesen auf regionale handwerkliche Verarbeiter wie Metzger und Bäcker.

Verbraucher erwarten zu Recht von Bio-Lebensmitteln ein hohes Maß an Naturbelassenheit, wünschen aber auch zunehmend Bequemlichkeit, Erlebnis und Genuss. Die Entwicklung umweltfreundlicher Technologien, die sowohl die Qualität erhalten als auch Naturbelassenheit gewährleisten, stellt für die Bio-Lebensmittelverarbeitung ein wichtiges Innovationsfeld dar.

Quellen:

Mehr Infos

www.ec.europa.eu 
Europäische Kommission - Landwirtschaft und ländliche Entwicklung - Ökologische Landwirtschaft

Weiterführende Links

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