Biotiere auf der Weide und im Stall

Die EU-Bio-Vorschriften zur ökologischen Tierhaltung sind umfassend. Sie enthalten Regeln zur Umstellung, Herkunft, Haltung, Fütterung und ärztlichen Behandlung für jede einzelne Nutztierart.

Hochlandrind auf einer Bergwiese

Tierhaltung

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Allgemeine Grundsätze

Die ökologische Tierhaltung ist eng mit dem Pflanzenbau verknüpft. Ein möglichst geschlossener Stoffkreislauf bedeutet, dass die überwiegende Futtermenge aus dem eigenen Betrieb stammt, aber auch dass der anfallende Dung bei der Ausbringung nicht zu einer Belastung von Boden und Grundwasser führt. In ökologischen Betrieben ist daher die Anzahl der Tiere an die vorhandene Fläche gebunden. Um die Tierhaltung möglichst artgerecht zu gestalten, müssen Biolandwirte ihren Tieren ausreichend Bewegungs-, Liege- und Auslaufmöglichkeiten zur Verfügung stellen. Des Weiteren ist eine vorbeugende Behandlung mit allopathischen Tierarzneimitteln und Antibiotika nicht erlaubt. Besteht dennoch die medizinische Notwendigkeit für den Einsatz derartiger Arzneimittel, so muss nach erfolgter Behandlung eine doppelt so lange Wartezeit wie gesetzlich vorgeschrieben eingehalten werden, mindestens jedoch 48 Stunden. Erst danach dürfen die Erzeugnisse als Bio-Lebensmittel vermarktet werden.

Informationen zu den Tierarten:

: Landesanstalten und Kompetenzzentren des Landes Baden- Württemberg mit Tierhaltungsthemen