Bio von Weide & Stall
Die EU-Bio-Vorschriften zur ökologischen Tierhaltung sind umfassend. Sie enthalten Regeln zur Umstellung, Herkunft, Haltung, Fütterung und ärztlichen Behandlung für jede einzelne Nutztierart.
Allgemeine Grundsätze
Die ökologische Tierhaltung ist eng mit dem Pflanzenbau verknüpft. Ein möglichst geschlossener Stoffkreislauf bedeutet, dass die überwiegende Futtermenge aus dem eigenen Betrieb stammt, aber auch dass der anfallende Dung bei der Ausbringung nicht zu einer Belastung von Boden und Grundwasser führt. In ökologischen Betrieben ist daher die Anzahl der Tiere an die vorhandene Fläche gebunden. Um die Tierhaltung möglichst artgerecht zu gestalten, müssen Biolandwirte ihren Tieren ausreichend Bewegungs-, Liege- und Auslaufmöglichkeiten zur Verfügung stellen. Des Weiteren ist eine vorbeugende Behandlung mit allopathischen Tierarzneimitteln und Antibiotika nicht erlaubt. Besteht dennoch die medizinische Notwendigkeit für den Einsatz derartiger Arzneimittel, so muss nach erfolgter Behandlung eine doppelt so lange Wartezeit wie gesetzlich vorgeschrieben eingehalten werden, mindestens jedoch 48 Stunden. Erst danach dürfen die Erzeugnisse als Bio-Lebensmittel vermarktet werden.
Informationen zu den Tierarten:
Frische Luft und Gras für die Rinder
Der natürliche Lebensraum für Nutzrinder ist die Weide. Die Weidehaltung von Kühen stellt
eine besondere Form der flächengebundenen Tierhaltung dar, die positive Auswirkungen auf Tierwohl, Umwelt- und Naturschutz sowie den
Erhalt der Kulturlandschaft hat und dabei vom überwiegenden Teil der Gesellschaft besonders gewünscht ist. Auf der Weide
können die Kühe ihr natürliches Verhalten weitgehend ausleben. Sowohl Fortbewegungs-, Körperpflege- und
Futteraufnahmeverhalten als auch Liege- und Sozialverhalten können auf der Weide uneingeschränkter ausgelebt werden Darauf
gründen sich die Regeln für die Rinderhaltung im ökologischen Landbau. Der Weidehaltung wird höchste
Priorität eingeräumt. Nur landwirtschaftliche Betriebe, denen es aufgrund ihres Standortes nicht möglich ist, ihren Rindern
Weidegang anzubieten, dürfen die Tiere stattdessen in einen Laufhof neben dem Stall ins Freie lassen. Das Bewusstsein für
Weidehaltung muss bei den Landwirten erst wieder gestärkt werden, denn in den vergangen Jahrzehnten hat sich eine ganzjährige
Stallhaltung mit Fütterung von Gras- und Maissilage entwickelt. Diese ermöglicht eine gezieltere Fütterung ohne
Futterumstellung, bessere Kontrolle und weniger Futterverluste. Allerdings wird die Natur des Rindes dabei vernachlässigt. Das LAZBW Aulendorf engagiert sich in der Umsetzung von möglichst viel Weidegang
und von tiergerechten Stallkonzepten in den Rinder haltenden Betrieben. z.B.
Weidetagung
Im Stall müssen die Rinder ausreichend Platz und tiergerechte Liegeflächen mit Einstreu erhalten, um ihr artspezifisches Verhalten ausleben zu können. Ein Laufhof muss ausreichend groß und als sinnvolle Ergänzung zum Stall angelegt werden.
Die Anbindehaltung von Rindern ist im ökologischen Landbau grundsätzlich verboten. Nur für Kleinbetriebe ist sie unter strengen Auflagen und in Kombination mit Weidegang im Sommer möglich.
Schweine ökologisch halten – dem Tier mehr Wohlbefinden ermöglichen
Die ökologische Schweinehaltung hat das Ziel, dem einzelnen Tier, beginnend bei der Zuchtsau über das Ferkel bis hin zum Mastschwein, eine möglichst artgerechte Haltung und Fütterung zu bieten. Doch wie sehen diese Haltungsbedingungen konkret aus und wie unterscheiden sie sich von konventionellen Haltungsbedingungen?
Über die gesetzlichen Mindestanforderungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung hinaus müssen die Stallungen in der ökologischen Schweinehaltung über Ausläufe verfügen, die den Tieren jederzeit zugänglich sind. Im Inneren der Stallgebäude müssen den Tieren Bewegungsflächen angeboten werden, auf denen sie u.a. ihren Wühltrieb ausleben können, aber auch ihrem Ausscheidungsverhalten nachgehen können. Ebenfalls muss eine trockene eingestreute Liegefläche vorhanden sein. Zum Einstreuen stehen in der Regel Stroh oder andere organische Einstreumaterialien wie beispielsweise Sägemehl zur Verfügung. Unter Beachtung der geforderten Mindestflächen hat ein Ökoschwein nahezu dreimal so viel Platz wie ein konventionell gehaltenes, mindestens 50% der geforderten Stallfläche muss hierbei planbefestigt sein. Neben diesen allgemeinen baulichen Anforderungen gibt es weitere Besonderheiten. So dürfen Ferkel den oben aufgeführten Anforderungen entsprechend u.a. nicht in Flat-Decks aufgezogen werden. Im Bereich Fütterung ist zu beachten, dass den Tieren zum größten Teil nur ökologisch erzeugtes Futter verfüttert werden darf und dass mindestens 20% in der Region erzeugt wird. Zusätzlich muss zu jeder Zeit Raufutter angeboten werden. Auch im Management gibt es wesentliche Unterschiede zwischen ökologisch und konventionell wirtschaftenden Betrieben. So beträgt die Säugezeit mindestens 40 Tage. Bei Saugferkeln ist das Kupieren der Schwänze und das Abschleifen bzw. Abkneifen der Zähne nicht erlaubt. Die chirurgische Kastration männlicher Ferkel darf nur nach der Verabreichung eines Schmerz- und/oder eines Betäubungsmittels erfolgen. Ist der Einsatz chemisch-synthetischer und allopathischer Medikamente notwendig, ist zu beachten, dass eine Zuchtsau maximal drei Behandlungen pro Jahr erfahren darf, ein Mastschwein maximal eine. Darüber hinaus verdoppeln sich die Wartezeiten.
Mehr Infos zur Forschung im Bereich ökologischer Schweinehaltung in Baden-Württemberg
Im Rahmen der ökologischen Geflügelhaltung muss mindestens ein Drittel der nutzbaren Stallfläche befestigt und eingestreut sein. Das Gebäude muss reichlich natürliche Belüftung und ausreichenden Tageslichteinfall gewährleisten.
Geflügel muss wann immer möglich – mindestens jedoch für ein Drittel seiner Lebensdauer – Zugang zu einem größtenteils bewachsenen Grünauslauf mit Unterschlupfmöglichkeiten erhalten. Die Bereitstellung eines zum Großteil bewachsenen Grünauslaufs stellt häufig für Geflügelbetriebe mit festen Ställen eine große Herausforderung dar. Die Anschaffung von Mobilställen kann in diesen Fällen eventuell einen Ausweg bieten, um weiter entfernte Grünland- und Ackerfutterflächen nutzen zu können.
Durch standort- und witterungsangepasstes Grünland-Management kann sowohl an festen wie auch mobilen Ställen eine gleichmäßige Grünlandnutzung erreicht werden. Feste und bewegliche Strukturelemente führen die Hühner in den gesamten Auslaufbereich und schützen sie vor Beutegreifern. Durch die gleichmäßige Verteilung der Hühner wird die Gefahr der Überweidung und eines erhöhten Nährstoffeintrags im stallnahen Bereich reduziert.
Die Futtermittel müssen zu mindestens 20 Prozent aus dem Betrieb selbst oder aus regionalem Anbau stammen. Die Tiere müssen täglich Raufutter erhalten. Anzustreben ist eine vollständige Versorgung mit Öko-Futter. Nur wenn die bedarfsgerechte Versorgung der Tiere auf diesem Weg nicht erreicht werden kann und ökologische Komponenten nicht zur Verfügung stehen, ist es bis zum 31.12.2014 zulässig, fünf Prozent der verfütterten Trockenmasse mit konventionellen Eiweißfuttermitteln zu bestreiten.
In der ökologischen Geflügelhaltung sind grundsätzlich präventive Eingriffe wie das Kupieren von Schnäbeln bei Küken verboten.
Schafe und Ziegen – eine interessante Alternative
Schafe und Ziegen stellen für den Einzelbetrieb, der diese Tiere hält, eine interessante Grundlage dar. Sie haben eine besondere Bedeutung für die Landschaftspflege, da sie auch steile Flächen und insbesondere auch Naturschutzflächen gut und schonend beweiden können. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Offenhaltung der Landschaft und dem Erhalt besonderer Landschaftsformen. Entsprechend sind die Haltungsbedingungen oft extensiv. Dadurch ist es zur Umstellung auf ökologische Erzeugung oft nur ein kleiner Schritt, denn die Haltung im Freien und die Ernährung ganz überwiegend mit natürlichem Pflanzenaufwuchs ist dabei die Regel. Bei Stallhaltung, z.B. im Winter, gelten entsprechende Mindestflächen.
Die steigende Nachfrage nach Schaf-und Ziegenmilchprodukten bietet auch für die Erzeugung im ökologischen Landbau interessante Perspektiven. Sie stellt im Einzelfall eine gute Alternative zur Milchviehhaltung dar, denn Schafe und Ziegen geben im Verhältnis zu ihrem Körpergewicht viel Milch und der Flächen- und Kapitalbedarf ist geringer als bei Milchkühen. Die hofeigene Veredelung der Milch, vor allem zu Käsespezialitäten, und deren Vermarktung macht die Schaf- und Ziegenhaltung besonders lohnend.
Öko-Forellen als Produktionsalternative – Verbraucherinnen und Verbraucher müssen höhere Produktionsauflagen über den Preis honorieren
Um das Futter optimal zu nutzen und gut zu wachsen, benötigen Forellen eine ausgezeichnete Wasserqualität. Dies umfasst neben einem durchgehend hohen Sauerstoffgehalt eine passende Wassertemperatur (8°C bis maximal 18 °C), wenig Schwebstoffe sowie niedrige Ammonium- und CO2-Konzentrationen. Hinzu kommt die Versorgung mit Futter, das die physiologischen Ansprüche der Forellen erfüllt. Eine erfolgreiche Forellenzucht stellt daher von vornherein eine für die Fische optimale Umwelt bereit.
Eine Forelle kann dann als Öko-Fisch bezeichnet werden, wenn sie nach bestimmten Standards produziert wurde. Öko-Forellen können nach der EU-Öko-Verordnung 834/2007 und nach den darüber hinausgehenden Regelungen privater Organisationen (bspw. Naturland) erzeugt werden. Die Regelungen definieren u.a. die Haltungsumwelt, die maximale Fischdichte, die Futterzusammensetzung und die Herkunft der Futterkomponenten. In Baden-Württemberg sind zurzeit 5 Öko-Aquakultur-Erzeugerbetriebe gemeldet.
Die Öko-Forelle hat sich mit der regional produzierten Forelle zu messen. Da Öko-Forellen mit speziellen Futtermitteln und mit produktionsbeschneidenden Auflagen erzeugt werden, sind ihre Gestehungskosten deutlich höher als bei konventionell erzeugten Forellen. Öko-Forellen müssen daher zwangsläufig zu höheren Preisen vermarktet werden. Die verschiedenen Produktions-Richtlinien setzen restriktive Vorgaben für die Komponenten, die als Rohmaterial für die Futterproduktion verwendet werden dürfen, und unterscheiden sich dabei deutlich von „konventionellen“ Futtermitteln. Aufgrund dieser Vorgaben ist die Futterausnutzung von Ökofuttermitteln jedoch schlechter als die von konventionellen Futtermitteln. Dadurch ist die Nährstoffbelastung der Umwelt pro Tonne produzierten Fisch bei der Erzeugung von Öko-Forellen zwangsläufig etwas höher.
Ein wichtiger Aspekt der Ökoproduktion ist eine niedrigere Haltungsdichte. Doch Forellen wie auch andere Fische organisieren sich in der Zucht in Fischschwärmen, für sie ist ein Schwarm Schutz. Bei zu niedrigen Haltungsdichten hingegen bilden sich Hierarchien aus, es kommt zur Revierbildung und entsprechenden Aggressionen. Dadurch sinkt die Futterverwertung und die Fische wachsen auseinander.
Bienen - fleißige Helferinnen im Einklang mit der Natur
Den Flug der Bienen können auch ökologisch wirtschaftende Imkerinnen und Imker nicht lenken, deshalb unterscheidet sich Öko-Imkerei vor allem in der Arbeitsweise des Bienenhalters. Die EU-Ökoverordnung von 2008 beinhaltet u.a. spezifische Anforderungen und Unterbringungsvorschriften für Bienen sowie Regelungen zur Winterfütterung. Einzelne ökologische Anbauverbände haben darüber hinaus noch weitergehende Regelungen erlassen. Nachfolgend eine Auswahl der für alle Öko-Imkereien verbindlichen EU-Vorgaben:
- Der Aufstellungsort für Bienenvölker ist so zu wählen, dass Nektar- und Pollenquellen vorhanden sind, bevorzugt von ökologisch bewirtschafteten Flächen oder von Flächen mit einer geringen Umweltbelastung. Er muss sich zudem in ausreichender Entfernung von Verschmutzungsquellen befinden, die die Imkereierzeugnisse kontaminieren oder die Gesundheit der Bienen beeinträchtigen können.
- Bei der Herstellung von Mittelwänden, die die Bienen zu neuen Waben ausbauen, darf nur Wachs aus ökologischer Produktion verwendet werden, um die Gefahr von Rückständen in Bienenprodukten zu minimieren.
- Zur Bekämpfung des Bienenschädlings „Varroamilbe“ dürfen bio-technische Methoden sowie organische Säuren oder Thymol-Produkte angewandt werden.
- Für die Überwinterung der Völker sind genügend Honig- und Pollenvorräte im Volk zu belassen. Eine ergänzende Fütterung kann mit Honig, Zucker oder Zuckersirup aus biologischer Erzeugung erfolgen.
- Bienenwohnungen dürfen nur aus natürlichen Materialien hergestellt werden.
- Für die Zucht von Bienenköniginnen und zur Völkervermehrung gibt es ebenfalls Vorgaben.
Wie jeder ökologisch wirtschaftende Betrieb wird eine Öko-Imkerei jährlich kontrolliert und zertifiziert. Zu diesem Zweck sind umfangreiche Aufzeichnungen zu führen und in festgelegten Abständen werden Honig- und Wachsproben entnommen und auf Rückstände untersucht.