Vertrauen schaffen
Damit sich Verbraucherinnen und Verbraucher sicher sein können, dass Bio tatsächlich da drin ist, wo es draufsteht, gibt es
für Bio-Lebensmittel ein systematisches und europaweit einheitliches Kontrollsystem. Dabei werden die Prozesse in der
Erzeugung, Verarbeitung sowie im Import nach klaren Vorschriften der EU-Öko-Verordnung kontrolliert.
Wer kontrolliert?
Die Kontrollen werden in Deutschland von staatlich anerkannten, privaten Kontrollstellen durchgeführt. Die Kontrollstellen werden von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zugelassen und von den zuständigen Kontrollbehörden der einzelnen Bundesländer überwacht. In Baden-Württemberg ist das Regierungspräsidium in Karlsruhe für die Überwachung zuständig.
Wer und was wird kontrolliert?
Das Kontrollsystem ist mehrstufig und lückenlos. Damit werden alle Betriebe oder Unternehmen, die tierische oder pflanzliche Produkte erzeugen, aufbereiten, importieren oder mit dem Hinweis der ökologischen Herkunft vermarkten kontrolliert. Dies bedeutet, dass neben landwirtschaftlichen Bio-Betrieben auch Bio-Futtermittelhersteller und Gastronomie kontrollpflichtig sind.
Kontrolliert werden dabei alle Schritte von der Erzeugung bis zum Verkauf. Dazu gehören Produktions- und Verarbeitungsstätten, Lagerräume sowie die Buchführung und der Warenfluss. Bei Bio-Landwirten umfasst die Kontrolle unter anderem die Fütterung, das Haltungssystem sowie die Haltungsbedingungen der Tiere. Außerdem wird bei Betrieben, die einem Bio-Anbauverband angehören die Einhaltung der jeweiligen Verbandsrichtlinien kontrolliert.
Wie wird kontrolliert?
Die Unternehmen werden mindestens einmal jährlich, in der Regel nach Voranmeldung kontrolliert. Im
Rahmen der Kontrolle wird der gesamte Betrieb besichtigt und die Aufzeichnungen der Buchaltung auf Plausibilität
geprüft.Zusätzlich werden stichprobenartig und insbesondere bei Verdachtsfällen unangemeldete Zusatzkontrollen
durchgeführt. Werden alle Vorgaben eingehalten, erhält der Betrieb einen Prüfbericht sowie ein Zertifikat, die ihm
ermöglicht seine Erzeugnisse mit den Hinweisen "biologisch" oder "ökologisch" zu vermarkten. Verstöße gegen die
Vorschriften führen zu Korrekturmaßnahmen im Unternehmen und erforderlichenfalls zur Information der belieferten Kunden sowie
möglicherweise zu Sanktionen Die Sanktionen reichen von Auflagen und kostenpflichtigen Nachkontrollen bei geringfügigen
Verstößen, Bußgeldern und bis zur Aberkennung des Status als Bio-/Ökobetrieb in schwerwiegenden Fällen.
Mehr Infos zum Ablauf der Kontrolle in landwirtschaftlichen Bio-Betrieben
Ökomonitoring-Programm Baden-Württemberg
Zusätzlich zur prozessorientierten Kontrolle führt das Land Baden-Württemberg seit dem Jahr 2002 das Ökomonitoring-Programm durch. Dabei handelt es sich um ein spezielles und europaweit einzigartiges Überwachungsprogramm für Bio-Endprodukte, das im Rahmen der Lebensmittelüberwachung umgesetzt wird.
Ziel ist es Verbrauchertäuschungen besser zu erkennen und das Vertrauen in ökologisch erzeugte Lebensmittel zu stärken. Dazu werden die Bio-Lebensmittel systematisch auf Verunreinigungen, Rückstände, Bestrahlung und das Vorhandensein gentechnisch veränderter Pflanzen hin untersucht. Weiterhin werden einheimische und importierte Bio-Waren sowie biologisch und konventionell erzeugte Produkte miteinander verglichen. Alle Ergebnisse werden jährlich in Form eines Ökomonitoring-Berichts veröffentlicht.
Mehr Infos zum Ökomonitoring-Programm
Quellen:
- Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (Hrsg.). Ökologischer Landbau in Baden-Württemberg
- Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. (Hrsg.). Nachgefragt: 28 Antworten zum Stand des Wissens rund um Öko-Landbau und Bio-Lebensmittel
- https://www.oekolandbau.de/bio-siegel/info-fuer-verbraucher/bio-kontrollen/
abgerufen 09.09.2024