Wissen, was dahinter steckt
"Bio" & "Öko" sind gesetzlich geschützt
Die Begriffe "biologisch / bio" und "ökologisch /
öko" bedeuten das Gleiche und sind durch die Verordnung (EU) 2018/848
gesetzlich geschützt. Alle Lebensmittel, die diese Bezeichnungen tragen, müssen die Regelungen dieser Verordnung einhalten. Zudem
ist es verpflichtend, dass alle Bio-Erzeugnisse den Code der Öko-Kontrollstelle (z.B. DE-ÖKO-006) sowie bei
vorverpackten Lebensmitteln Angaben zur Herkunft und das EU-Bio-Logo tragen. Über ein Verzeichnis der kontrollierten Unternehmen des
Ökologischen Landbaus kann der aktuelle Bescheinigungsstatus abgerufen werden.
Andere Bezeichnungen wie z.B. "unbehandelt" , "naturnahe erzeugt", aus "kontrolliertem Anbau" sind hingegen kein Hinweis auf Bio-Lebensmittel.
Bio-Kennzeichnung nach Herkunft
Das EU-Gemeinschaftslogo steht europaweit für eine einheitliche und
verbandsunabhängige Kennzeichnung von Bio-Produkten. Es gilt seit Juli 2010 verbindlich zur Kennzeichnung aller verpackten
Bio-Produkte. Als ‚bio’ oder ‚öko’ dürfen verarbeitete Lebensmittel bezeichnet werden, deren Zutaten
landwirtschaftlichen Ursprungs zu mindestens 95 Gewichtsprozent aus Bioproduktion stammen und die Anforderungen von Verordnung (EU) 2018/848
erfüllen. In unmittelbarer Nähe zu diesem Logo müssen auch die Herkunft der Zutaten und die für die Kontrolle des
letzten Erzeugers bzw. Aufbereiters zuständige Kontrollstelle unter Angabe der Codenummer angegeben werden.
Folgende Herkunftsbezeichnungen sind zulässig:
- "EU-Landwirtschaft"
- "Nicht-EU-Landwirtschaft"
- "EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft"
Stammen mindestens 98 Gewichtsprozente der landwirtschaftlichen Zutaten aus einem Land, kann alternativ der
Landesname angegeben werden.
Mit dem 2001 eingeführten deutschen Bio-Siegel dürfen
verbandsunabhängig alle importierten und heimischen Bio-Produkte sowie rohe und verarbeitete Waren tierischer und pflanzlicher
Herkunft gekennzeichnet werden. Voraussetzung ist die Einhaltung der EU-Öko-Verordnung. Das Siegel, das eine große Bekanntheit
genießt, darf weiterhin neben dem EU-Bio-Logo verwendet werden.
Für Bio-Produkte, die aus Baden-Württemberg stammen gibt es ein spezielles Zeichen:
Für Bio-Produkte, die aus Baden-Württemberg stammen gibt es ein spezielles Zeichen:
Das Bio-Zeichen Baden-Württemberg. Es wurde im Jahr 2002 eingeführt und wird
mittlerweile von mehr als 100 Zeichennutzern (selbstvermarktende Erzeuger, Verarbeiter, Vermarktungsunternehmen) zur Kennzeichnung
ihrer Ware genutzt.
Voraussetzungen für die Kennzeichnung mit dem Bio-Zeichen Baden-Württemberg sind u. a.:
Pflanzliche Produkte werden zu 100 % in der Region erzeugt. Bei verarbeiteten Produkten wie zum Beispiel Käse oder Brot müssen
100 % der Hauptzutat aus der Region stammen. Sind Rohstoffe (z. B. Milch oder Getreide) aus regionaler Erzeugung nicht erhältlich,
dürfen maximal 10 % der Hauptzutat aus anderen Regionen zugekauft werden. Die Einhaltung der Vorgaben für das Bio-Zeichen wird im
Rahmen der regulären Öko-Kontrollen überprüft.
Weitere Bio-Logos
Betriebe, die einem Bio-Anbauverband angeschlossen sind, dessen jeweilige Richtlinien einhalten und danach kontrolliert werden, dürfen ihre Produkte zusätzlich mit dem jeweiligen Verbandslogo kennzeichnen. Damit sind auch die Bio-Produkte einfach erkennbar, die teilweise erheblich über die europäischen Mindestvorschriften hinausgehen oder verbandstypische Anforderungen erfüllen.
Bio-Logos der deutschen Anbauverbände
Der Lebensmittelhandel hat außerdem Bio-Eigenmarken (Handelsmarken) etabliert. Zu diesen Eigenmarken zählen beispielsweise Alnatura, Naturkind, Rewe Bio, Bioness, GUTBIO, Natürlich Bio und Edeka Bio. Die Logos des Lebensmittelhandels dienen nur dem Marketing speziell für die Handelsmarke der jeweiligen Lebensmittelkette.
Quellen:
- Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg