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Förderung der Bio-Zertifizierung

Förderung der Bio-Zertifizierung verlängert!

Damit regionale Betriebe auch zukünftig bei der Umstellung auf eine Bio-Produktion unterstützt werden, hat der Kreistag die Förderung der Bio-Zertifizierung verlängert und zu diesem Zweck eine neue Förderrichtlinie beschlossen. Die neue Förderrichtlinie tritt am 01. Januar 2023 in Kraft. Ziel ist es Bio-Zertifizierungen entlang der gesamten regionalen Wertschöpfung voranzubringen, von Bäckereien und Metzgereien über Gastronomie bis hin zu Gemeinschaftsverpflegung und Handel. Auch in der neuen Förderperiode liegt dabei der Fokus auf Kleinst- und Kleinunternehmer mit bis zu 50 Mitarbeitenden. Die Bio- Zertifizierung von Weihnachtsbäumen ist als besonderes Alleinstellungsmerkmal unserer Bio-Musterregion ausdrücklich mit eingeschlossen.

 Link zur neuen Förderrichtline ab 01. Januar 2023

Bio-zertifizierter Weihnachtsbaumbetrieb

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