Die Bundesregierung hat sich 30 Prozent Bio-Anteil auf den deutschen Landwirtschaftsflächen bis 2030 vorgenommen. Damit die
Umstellung der Landwirtschaft auf sicherem Boden steht, ist es wichtig, dass sich parallel auch die Nachfrage nach Bio-Lebensmittel
weiterentwickelt. Ein wichtiger Hebel dafür ist die Außer-Haus-Verpflegung (AHV). Aber auch einem großen Teil der
Bevölkerung liegt das Thema „Bio“ im Bereich Ernährung und Landwirtschaft am Herzen.

Quelle: BMEL-Ernährungsreport 2024
"Tag für Tag essen etwa sechs Millionen Menschen in Deutschland außer Haus – zum Beispiel in Kitas, Schulen,
in Mensen, Restaurants oder Betriebskantinen. Bio-Lebensmittel in der Außer-Haus-Verpflegung tragen dazu bei, dass die Menüs
klimafreundlicher werden und mit jedem Bissen ein Stück Biodiversität geschützt und Ressourcen wie Grundwasser und
Böden geschont werden.“ Bundesminister Cem Özdemir 11/2022

Quelle: BMEL-Ernährungsreport 2024
All Bio-Lebensmittel die in der EU erzeugt, verkauft und als solche gekennzeichnet sind unterliegen der EU-Öko-Verordnung 2018/848
und werden entsprechend kontrolliert, zertifiziert und ausgezeichnet. Gemeinschaftsverpflegungen fallen i.R. nicht in diesen
Geltungsbereich.
Mit der Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung (BIO-AHVV) wurden die besonderen Rahmenbedingungen der Gemeinschaftsverpflegung
berücksichtigt und auf die Außer-Haus-Verpflegung (AHV) zugeschnittene praktikable Vorgaben und Kennzeichnung, Kontrollen und bis
zur Zertifizierung erarbeitet. Dies schafft Klarheit und Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher beim Einsatz von
Bio-Lebensmittel in den gewerblichen Küchen. Die Regelungen für Bio-Kennzeichnung und Bio-Zertifizierung sind nun einfacher und
unbürokratischer geregelt. So entfällt z.B. bei einem komplettaustausch von Zutaten die Dokumentation des Warenflusses.
Die eindeutige Erkennbarkeit der eingesetzten Bio-Zutaten und die Kategorisierung in Bronze, Silber und Gold Status je nach
prozentualen geldwerten Anteil der Bio-Lebensmittel am Gesamteinsatz.
Die Bio-AHVV gilt für Restaurants, Imbiss, Kantinen, Schulen, Krankenhäuser, Altenheime und Caterer also Unternehmen in denen
im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit Lebensmittel für den unmittelbaren Verzehr durch den Endverbraucher zubereitet
werden.Sie betrifft diejenigen Einrichtungen die Bio-Lebensmittel bei Mahlzeiten außer Haus einsetzen und damit
werben.

Quelle: K. v. Ploki
Schulen und Kitas, in denen das Essen selbst, vor Ort, in eigenen Küchen und für den eigenen Bedarf zubereitet wird,
müssen nicht kontrolliert und zertifiziert werden. Sie können den Einsatz von Bio-Lebensmittel einfach ausloben.
Bio-Kennzeichnung im Rahmen der Bio AHVV
Um eine einfache klarere, praktikable Kennzeichnung für den Küchenbetrieb, bei einer maximalen Transparenz für die
Konsumenten bzw. Gäste zu erreichen, sind die verwendeten Bio-Zutaten und Bio-Erzeugnisse in einer Zutatenübersicht abzubilden.
In der Zutatenübersicht wird dargestellt, welche konkreten Zutaten und Erzeugnisse in Bio-Qualität eingesetzt werden. Das
deutsche Bio-Siegel, sowie regionale Bio-Siegel oder Logos der Anbauverbände darf mit eindeutigem Bezug auf die jeweiligen
Bio-Lebensmittel eingesetzt werden. Wichtig ist immer, das eindeutig dargestellt wird, welche Qualitäten, Siegel und Logos
sich auf welche Zutaten, Erzeugnisse oder Produktgruppen beziehen. Kennzeichnung mit dem Logo eines Anbauverbandes erfordern
eventuell einen Nutzungsvertrag mit dem Anbauverband.
Kennzeichnung von Bio-Zutaten und Bio-Erzeugnissen darf nur erfolgen, wenn nicht zeitgleich, in der gleichen Betriebseinheit,
gleiche nichtbiologische Zutaten und Erzeugnisse verwendet werden.
Die Zutatenliste muss tagesaktuell geführt werden. Sie muss übersichtlich gestaltet sein und gut sichtbar und zugänglich
sein. Insgesamt wird der Dokumentationsaufwand geringer, da keine komplette Massenbilanz (Warenfluß) berechnet werden muss.
Für die Auslobung der Anteile an Bio-Lebensmitteln steht das neue Bio-AHV-Logo in Bronze (20-49%), Silber (50-89%) und Gold
(90-100%) zur Verfügung. Hierbei ist der Geldwerte Bio-Anteil am gesamten Lebensmittel- bzw. Wareneinsatz auschlaggebend. Dabei sind
Warenwirtschaftssysteme oder frei verfügbare exel-basierte Dokumentationshilfen (z.B. InForm-https://www.vernetzungsstelle-berlin.de/weitere-projekte/in-form-projekt-2017-19-1)
von Vorteil
Verwaltungsvorschrift Kantine (Baden-Württemberg)
Der Erlass dieser Verwaltungsvorschrift entspringt dem unbedingten Wunsch und dem festen Willen des Landes Baden-Württemberg, eine
gesundheitsfördernde und nachhaltige Ernährung in der Außer-Haus-Verpflegung zu ermöglichen sowie die regionale
Wertschöpfung und den ökologischen Landbau in Baden-Württemberg zu fördern. Dies wurde im
Biodiversitätsstärkungsgesetz 2020 und dem Koalitionsvertrag 2021 festgeschrieben.
Die Landeseigene Verwaltungsvorschrift Kantine (Baden-Württemberg) ist verpflichtend für alle Verpflegungseinrichtungen
des Landes d.h. die der Versorgung der beim Land beschäftigten Personen dienen und dabei auch ein Mittagessen anbieten. Dabei werden
diese Versorgungseinrichtungen zur Bio-Zertifizierung nach Bio-AHVV verpflichtet und müssen den Bio- und Regionalanteil der
verwendeten Waren schrittweise bis 2030 erhöhen.
- Pflicht zur Bio-Zertifizierung nach Bio-AHVV
- exakte Erfassung des Bio-Anteils notwendig
- muss und soll-Anteile an bio-regionalen und regionalen Lebensmitteln
- Orientierung an den Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE)
- bei mehreren Menülinien täglich mindestens ein vegetarisches/veganes Mittagessen
- Leitungswasser in Trinkwasserqualität muss kostenlosangeboten werden
- Bevorzugter Einsatz saisonaler Lebensmittel

Quelle: Sabine Reinisch
Für den verpflichtenden Einsatz ökologischer und bio-regionaler Lebensmittel erfolgt ein finanzieller Ausgleich durch das Land
Baden-Württemberg. Auch für Personalschulungen und den erhöhten Dokumentationsaufwand gibt es einen Aufwandspauschale. Es
werden umfangreiche Beratungsangebote zur Verfügung gestellt. So gibt es zu den verschiedenen Maßnahmen kostenlose Seminare,
Fortbildungen und Veranstaltungen im Online-und Präsenzformat im Rahmen des Begleitprogrammes VwV-Kantine.

Quelle: Sabine Reinisch
Quellen:
- Der BMEL-Ernährungsreport 2024: Deutschland, wie es isst.
- Sabine Reinisch (MLR Ref. 210)-Vortrag 10/2024: Rechtlicher Rahmen von „Mehr Bio in der AHV“
- Katharina von Plocki(MLR Ref. 63)-Vortrag10/2024: Aufbau von Wertschöpfungsketten am Beispiel der
Gemeinschaftsverpflegung
- BMEL-04. Nov. 2022 Pressemitteilung Nr. 152/2022
- a’verdis – Ein Leitfaden zur Umsetzung der Bio-AHVV 06/2024