Wissen, was dahinter steckt

Die eindeutige unverwechselbare  Kennzeichnung von Lebensmittel in Bio-Quälität ist ein wichtiges Element zur Vertrauensbildung der Verbraucher.

Das Eu-Bio-Siegel; Deutsche Bio-Siegel; Bio-aus-BW-Siegel; Dmeter-Siegel;Bioland-Siegel;Naturland-Siegel; Ecoland-Sigel und  Ecovin-Siegel auf einem Bild

Gesetzlicher Schutz schafft Vertrauen

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Die Begriffe "biologisch / bio" und "ökologisch / öko" bedeuten das Gleiche und sind durch die Verordnung (EU) 2018/848 gesetzlich geschützt. Alle Lebensmittel, die diese Bezeichnungen tragen, müssen die Regelungen dieser Verordnung einhalten. Zudem ist es verpflichtend, dass alle Bio-Erzeugnisse den Code der Öko-Kontrollstelle (z.B. DE-ÖKO-006 für ABCERT) sowie bei vorverpackten Lebensmitteln Angaben zur Herkunft und das EU-Bio-Logo tragen. Über ein Verzeichnis der kontrollierten Unternehmen  des Ökologischen Landbaus kann der aktuelle Bescheinigungsstatus abgerufen werden.

Andere Bezeichnungen wie z.B. "unbehandelt" , "naturnahe erzeugt", aus "kontrolliertem Anbau" sind hingegen kein Hinweis auf Bio-Lebensmittel.

Nur "Bio" & "Öko" sind gesetzlich geschützt

Bio-Kennzeichnung nach Herkunft

Das EU-Gemeinschaftslogo steht europaweit für eine einheitliche und verbandsunabhängige Kennzeichnung von Bio-Produkten. Es gilt seit Juli 2010 verbindlich zur Kennzeichnung aller verpackten Bio-Produkte. Als ‚bio’ oder ‚öko’ dürfen verarbeitete Lebensmittel bezeichnet werden, deren Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs zu mindestens 95 Gewichtsprozent aus Bioproduktion stammen und die Anforderungen von Verordnung (EU) 2018/848 erfüllen. In unmittelbarer Nähe zu diesem Logo müssen auch die Herkunft der Zutaten und die für die Kontrolle des letzten Erzeugers bzw. Aufbereiters zuständige Kontrollstelle unter Angabe der Codenummer angegeben werden.

Folgende Herkunftsbezeichnungen sind zulässig:

  • "EU-Landwirtschaft"
  • "Nicht-EU-Landwirtschaft"
  • "EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft"
  • Stammen mindestens 98 Gewichtsprozente der landwirtschaftlichen Zutaten aus einem Land, kann alternativ der Landesname angegeben werden.

Mit dem 2001 eingeführten deutschen Bio-Siegel dürfen verbandsunabhängig alle importierten und heimischen Bio-Produkte sowie rohe und verarbeitete Waren tierischer und pflanzlicher Herkunft gekennzeichnet werden. Voraussetzung ist die Einhaltung der EU-Öko-Verordnung. Das Siegel, das eine große Bekanntheit genießt, darf weiterhin neben dem EU-Bio-Logo verwendet werden.



Für Bio-Produkte, die aus Baden-Württemberg stammen gibt es ein spezielles Zeichen:

Das Bio-Zeichen Baden-Württemberg. Es wurde im Jahr 2002 eingeführt und wird mittlerweile von mehr als 100 Zeichennutzern (selbstvermarktende Erzeuger, Verarbeiter, Vermarktungsunternehmen) zur Kennzeichnung ihrer Ware genutzt.

Voraussetzungen für die Kennzeichnung mit dem Bio-Zeichen Baden-Württemberg sind u. a.:
Pflanzliche Produkte werden zu 100 % in der Region erzeugt. Bei verarbeiteten Produkten wie zum Beispiel Käse oder Brot müssen 100 % der Hauptzutat aus der Region stammen. Sind Rohstoffe (z. B. Milch oder Getreide) aus regionaler Erzeugung nicht erhältlich, dürfen maximal 10 % der Hauptzutat aus anderen Regionen zugekauft werden. Die Einhaltung der Vorgaben für das Bio-Zeichen wird im Rahmen der regulären Öko-Kontrollen überprüft.

Mehr Infos zum Bio-Zeichen Baden-Württemberg

Bio-Kennzeichnung nach Verbandszugehörigkeit

Betriebe, die einem Bio-Anbauverband angeschlossen sind, dessen jeweilige Richtlinien einhalten und danach kontrolliert werden, dürfen ihre Produkte zusätzlich mit dem jeweiligen Verbandslogo kennzeichnen. Damit sind auch die Bio-Produkte einfach erkennbar, die teilweise erheblich über die europäischen Mindestvorschriften hinausgehen oder verbandstypische Anforderungen erfüllen.

Handelsmarke, Eigenmarke und Hausmarke

Der Lebensmittelhandel hat außerdem Bio-Eigenmarken (Handelsmarken) etabliert.

Um der Preisbindung der Markenherstellerzu umgehen, ließen die Discounter ein Produkt unter eigenem Namen selbst herstellen und erfanden so das Konzept der Eigenmarken. Zeitversetzt zogen die Vollsortimenter mit Eigenmarken nach und hielten auf diese Weise Einzug im Preiseinstiegssortiment. Mit Eigenmarken können Händlerinnen und Händler ein differenziertes und breites Produktsortiment anbieten, welches sowohl im Preiseinstiegssegment als auch im Premiumsegment angesiedelt werden kann. Ziel ist es, eine attraktive Alternative zu einer Herstellermarke anzubieten und sich damit von den Wettbewerbern zu unterscheiden.

Eigenmarken sind grundsätzlich preisgünstiger, was ein wichtiger Kaufgrund aus Sicht der Kundschaft ist. 

Zu diesen Eigenmarken zählen beispielsweise Alnatura, Naturkind, Rewe Bio, Bioness, GUTBIO, Natürlich Bio und Edeka Bio. Die Logos des Lebensmittelhandels dienen nur dem Marketing speziell für die Handelsmarke der jeweiligen Lebensmittelkette.