Der Dürremonitor des Helmholtz-Instituts zeigt eindrücklich die Situation über die Bodentrockenheit in Baden-Württemberg.
Die Futterknappheit unterscheidet sich dabei auf einzelbetrieblicher Ebene, je nach Futtervorrat und regional sehr eingegrenzten Niederschlagsereignissen. Die Futterknappheit hat jedoch in einigen Unternehmen schwerwiegende Auswirkungen auf die Versorgung der Tiere mit Bio-Rau- bzw. Bio-Feldfutter, d.h. mit ökologischen/biologischen Futtermitteln*.
Das Regierungspräsidium Karlsruhe, wird unter bestimmten Bedingungen, Gemäß Artikel 22 Absatz 1 Verordnung (EU) 2018/848 i. V. m. Delegierte Verordnung (EU) 2020/2146 für betroffene Öko-Unternehmen auf Antrag die Möglichkeit einräumen, Tiere mit nichtökologischen Futtermitteln zu füttern.
Die Ausnahmen wird allerdings nur für Rau- und Feldfutter (das ist beispielsweise Heu, Stroh oder Silage) für Rindern, Schafen, Ziegen, Geweihträger oder Equiden gewährt. Kraftfutter muss dagegen weiter ausschließlich aus ökologischer Produktion stammen. Zudem muss nachgewiesen werden, dass kein gleichwertiges ökologisches Futter auf dem Markt verfügbar ist. Die Verwendung wird längstens bis zum 31.05.2027 möglich!
* i.S.d. Anhang II Teil II Nummer 1.4.1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2018/848